Teilnahmebedingungen

IWS Zukunftsforum – Immobilienwirtschaft Stuttgart e.V.


1. Geltungsbereich

1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltungsreihe „IWS Zukunftsforum“ (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) des Immobilienwirtschaft Stuttgart e.V. (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).
Der Veranstalter ist wie folgt erreichbar:

E-Mail: info@iws-stuttgart.de
Telefon: 0711-27382485

2. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Veranstalter hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese Teilnahmebedingungen gelten auch dann, wenn der Veranstalter eine Leistung für den Teilnehmer in Kenntnis seiner entgegenstehenden, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen vorbehaltslos ausführt.

3. Jeder Änderung dieser Teilnahmebedingungen bedarf der Schriftform, wobei zur Wahrung der Schriftform auch E-Mails und Scans genügen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

1. Die Anmeldung erfolgt über das auf der Veranstaltungswebsite bereitgestellte Anmeldeformular.

2. Die über das Formular aufrufbaren Veranstaltungsangebote stellen noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Der Teilnehmer gibt durch Absenden seiner Bestellung ein Vertragsangebot ab.

3. Der Teilnehmer gibt, nachdem er den digitalen Anmeldeprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte Veranstaltung ab. Erst durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig anmelden“ sendet der Teilnehmer seine verbindliche Anmeldung ab.
Auf dem Anmeldeformular können alle Eingaben jederzeit korrigiert werden. Der Bestellvorgang kann jederzeit durch Schließen des Browserfensters abgebrochen werden.

4. Nachdem der Teilnehmer seine Anmeldung abgeschickt hat, erhält er eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Der Vertrag kommt durch Zugang dieser Anmeldebestätigung zustande. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt; es gilt die Reihenfolge des Anmeldeeingangs. Der Teilnehmer erhält den Vertragstext per E-Mail. Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen

1. Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungswebsite. Sie versteht sich pro Person und netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe.

2. Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang und ohne Abzüge.

4. Stornierung und Widerruf durch den Teilnehmer

1. Der Teilnehmer kann seine Anmeldung bis 14 Kalendertage vor dem geplanten Termin kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung bis 7 Kalendertage vor dem geplanten Termin behält sich der Veranstalter vor, dem Teilnehmer 50 % der vereinbarten Netto-Teilnahmegebühr zu berechnen. Bei einer noch kurzfristigeren Stornierung wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Sämtliche Stornierungen müssen per E-Mail an info@iws-stuttgart.de erfolgen.

2. Der Veranstalter erhebt keine Stornogebühren, wenn der Teilnehmer aufgrund der Vorlage einer aktuellen Studienbescheinigung kostenfrei an der Veranstaltung teilnehmen kann.

3. Der Teilnehmer kann seine Teilnahmeberechtigung an der Veranstaltung jederzeit auf einen per E-Mail an info@iws-stuttgart.de von ihm zu benennenden Ersatzteilnehmer desselben Mitgliedsunternehmens oder Verbandspartners übertragen. Hierdurch entstehen keine Kosten.

4. Widerrufsrecht für Verbraucher:
Ist der Teilnehmer Verbraucher, so steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts ergeben sich aus nachstehender Widerrufsbelehrung.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Immobilienwirtschaft Stuttgart e.V.
Seyfferstraße 34
70197 Stuttgart
Deutschland

Telefon: 0711-27382485
E-Mail: info@iws-stuttgart.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am(*)/erhalten am (*)

Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

5. Erlöschen des Widerrufsrechts für Verbraucher spätestens mit Durchführung der Veranstaltung:
Meldet sich ein Teilnehmer als Verbraucher für eine Veranstaltung an, die vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist stattfindet, erklärt er sich mit der Durchführung der Veranstaltung vor Ablauf der Widerrufsfrist einverstanden. Nimmt der Teilnehmer an der Veranstaltung teil, erlischt sein Widerrufsrecht mit Durchführung der Veranstaltung. Die Teilnahme an einer durchgeführten Veranstaltung berechtigt weder zum Widerruf noch zur Rückforderung bereits geschuldeter oder gezahlter Teilnahmegebühren.

5. Absage oder Änderung durch den Veranstalter

1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu verschieben oder abzusagen. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, wenn ein wesentlicher Referent erkrankt, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Veranstaltung nicht erreicht werden kann oder der Anmeldestand erkennen lässt, dass der mit der Veranstaltung angestrebte Zweck nicht gewährleistet ist. Gleiches gilt, sofern die Durchführung der Veranstaltung durch unvorhersehbare und nicht vom Veranstalter zu vertretende Umstände wie eine Pandemie, behördliche Maßnahmen, Energiemangel, Krieg oder einen Cyberangriff unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird.

2. Der Veranstalter wird den Teilnehmer über die Verschiebung oder Absage der Veranstaltung unverzüglich informieren.

3. Wird die Veranstaltung verschoben und ist dem Teilnehmer eine Teilnahme am Ersatztermin nicht möglich, darf der Teilnehmer seine Anmeldung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung des Ersatztermins per E-Mail an info@iws-stuttgart.de kostenfrei stornieren. Insoweit gelten die Stornierungsfristen in den Ziffern 4.1 und 4.3 der Teilnahmebedingungen nicht. Die Ausnahmeregelung in Ziffer 4.2 der Teilnahmebedingungen bleibt unberührt.

4. Im Falle einer ordnungsgemäßen Stornierung oder vollständigen Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr einschließlich Umsatzsteuer zurück, soweit der Teilnehmer bereits eine Zahlung geleistet hat.

5. Der Veranstalter ist berechtigt, das Veranstaltungsprogramm aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern, wenn dies dem Teilnehmer unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Veranstalter angekündigte Referenten durch andere fachlich geeignete Referenten ersetzt, die zeitliche Abfolge einzelner Programmpunkte ändert oder untergeordnete Programmpunkte entfallen lässt, sofern sich der Gesamtcharakter der Veranstaltung hierdurch nicht wesentlich ändert.

6. Haftung des Veranstalters

1. Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit der Veranstalter ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung des Veranstalters auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrags typischerweise gerechnet werden muss.

2. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungspersonen des Veranstalters.

7. Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Organisation der Veranstaltung sowie für Rückfragen verwendet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Veranstalters (iws-stuttgart.de/datenschutz).

8. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Ist der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart. Der Veranstalter ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Teilnehmers sowie vor jedem anderen zuständigen Gericht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Lugano II-Übereinkommens berechtigt.

3. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Teilnahmebedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Teilnahmebedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Parteien die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten.