Kommunalwahl am 9. Juni 2024
Fragen des IWS an die Fraktionen
Fragen des IWS an die Fraktionen
Am Sonntag, 9. Juni, wird nicht nur das Europa-Parlament neu gewählt. In Baden-Württemberg finden außerdem Kommunalwahlen statt. Der IWS fühlt daher den Kommunalpolitikern auf den Zahn: Alle bislang im Stuttgarter Gemeinderat vertretenen Fraktionen haben eine Umfrage zu den wichtigen Themen Wohnen, Bauen und Immobilien erhalten.
Die Antworten drucken wir nachfolgend ungekürzt und unkommentiert ab. So kann sich jeder Interessierte selbst ein Bild machen, wofür die jeweiligen Protagonisten stehen. Die Antworten sind in der Reihenfolge ihres Eingangs abgedruckt. Nicht aufgeführte Parteien/Fraktionen haben uns leider keine Antworten übersandt.
Welche Maßnahmen plant Ihre Gemeinderatsfraktion, um Baugenehmigungen innerhalb der Stadt Stuttgart zu beschleunigen und um eine ausgewogene Entwicklung von Wohnraum, Gewerbegebieten und öffentlichen Einrichtungen sicherzustellen?
CDU
„Wir haben hier ganz konkrete Vorschläge, für die wir um Mehrheiten werben. An Stelle der Erweiterung des Baurechtsamtes um mehr Bauanträge schneller abarbeiten zu können, schlagen wir die Einrichtung eines neuen zusätzlichen Baurechtsamts vor. Dieses neue Amt mit maximaler digitaler Ausstattung, mit konsequent kundenfreundlicher Ausrichtung, in einer attraktiven Räumlichkeit und mit motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird deutlich spürbare Verbesserungen für unsere Kunden bringen. Wir sind uns sicher, für ein solches neues Amt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen zu können, die sich für das bisherige Amt nicht bewerben würden. „
AFD
„Die AfD fordert, die überzogenen Standards und Vorgaben für das Bauen auf ein normales Maß zu bringen. Städtische Bauvorschriften für Umwelt- und Brandschutz sowie Dämmung, Photovoltaik und Schallschutz müssen auf ein notwendiges Minimum reduziert werden.
Wir wollen uns auf kommunaler Ebene für diese Ziele einsetzen. Bei Bund und Land dringen wir auf die Vereinfachung des Baurechts.
Für die zuständigen Ämter fordern wir eine bessere personelle Besetzung und technische Ausstattung sowie die Verbesserung der verwaltungsinternen Kommunikation.“
SÖS
„Zunächst muss geklärt werden, was unter einer ausgewogenen Entwicklung von Wohnraum, Gewerbegebieten und öffentlichen Einrichtungen verstanden wird. Die Definitionshoheit unterliegt in Stuttgart dem von der Stadtbevölkerung gewählten Gemeinderat. Es gilt das Primat der Politik. Von welchen Baugenehmigungen für welche konkreten Projekte innerhalb der Stadt Stuttgart ist die Rede, wenn Sie „Beschleunigungen“ fordern?
Der sogenannte, kürzlich zwischen Bund und Länder beschlossene „Bau-Turbo-Pakt“ soll dafür sorgen, dass für eine befristete Zeit in Orten mit hohem Bedarf schneller Bauvorhaben geplant und umgesetzt werden könnten. Damit könnten rasch Baulücken genutzt, Dächer bebaut oder brachliegende Flächen in Wohnraum umgewandelt werden. Wohnungen könnten somit zukünftig schneller geplant und realisiert werden. SÖS teilt die großen Bedenken von Umwelt- und Naturschutzverbänden: Beteiligungsmöglichkeiten werden eingeschränkt und Umweltstandards gesenkt – so der Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger.
Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte ebenfalls eine Absenkung von Umweltstandards zugunsten von Wirtschaftsinteressen. So erklärte Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: Die Vorschläge wirken zunehmend wie eine Wunschliste der Industrie: Mit dem Argument eines vermeintlichen Bürokratieabbaus wird die Beschleunigung klimaschädlicher Vorhaben gerechtfertigt. Öffentliche Erörterungstermine würden eingeschränkt und Rechtswege beschränkt. „Umweltstandards zu senken und demokratische Teilhabe zu erschweren, wird Deutschland bestimmt nicht für die Zukunft rüsten“, warnte er.“
DIE LINKE
„Damit Baugenehmigungen schneller bearbeitet werden können, ist die Grundvoraussetzung ausreichend Personal. Schon lange setzen wir uns für bessere Arbeitsbedingungen ein, damit Menschen bei der Stadt Stuttgart arbeiten möchten und auch langfristig gebunden werden. Dafür ist ein Baustein die bessere Bezahlung, aber auch die Verbesserung der Arbeitsplatzsituation. Teilweise müssen die Beschäftigten in Gebäuden arbeiten, bei denen die Fenster nicht richtig schließen. Zudem fordern wir Personalwohnungen für die Beschäftigten und insbesondere auch für die Auszubildenden.
Wir setzen uns ein für eine Digitalisierung, die die Bearbeitungszeiten der Baugenehmigungen deutlich reduziert. Auch müssen die Prozesse innerhalb der Ämter im Rahmen einer Organisationsuntersuchung angeschaut und verschlankt werden.“
FDP
„1. Kritische Prüfung der eingesetzten Ressourcen im Baurechtsamt: unsere Wahrnehmung ist, dass die vorhandenen personellen Ressourcen nicht für die Prio 1-Themen (Baugenehmigungen!) eingesetzt werden. Vielmehr werden Kapazitäten in Themen gebunden, die seit Jahren von der öko-sozialen Mehrheit in die Verwaltung „gekippt“ wurden. Bestes Beispiel: das Zweckentfremdungsverbot und insb. die Leerstandskontrolle: hier werden 6 Vollzeitstellen mit einem für Stuttgart irrelevanten Thema beschäftigt: Leerstandskontrolle macht bei 0,5% Leerstandsquote überhaupt keinen Sinn. Wir werden uns (passende Mehrheiten vorausgesetzt) u.a. für eine Abschaffung der Leerstandskontrolle einsetzen und die Stellen sinnvoll umwidmen.
2. Entschlackung von B-Plänen und städtebaulichen Verträgen: der Detailgrad an Auflagen und Vorschriften in neuen B-Plänen und städtebaulichen Verträgen wird immer undurchsichtiger. Wir setzen uns hier für eine „weitere Hose“ ein und haben bereits zusammen mit der CDU und den FW beantragt, dass die Verwaltung ein Vorgehen erarbeiten soll, wie die Auflagen entschlackt und weiter gefasst werden können. Wieder ein Beispiel: unserer Ansicht wird ohne Not in einigen B-Plänen eine Fassadenbegrünung zu einem bestimmten %-Satz vorgeschrieben. Hier würde eine allgemeiner gefasste Auflage zur Begrünung reichen (Dach, Fassade, Baumpflanzung), um den Ermessensspielraum zu vergrößern.
3. Parallelisierung von Genehmigungsprozessen der beteiligten Behörden: in Genehmigungsverfahren erleben wir oft ein Vorgehen im „Wasserfall“, was dazu führt, dass Antragsteller Anforderungen für verschiedene Nachweise und Gutachten nacheinander in „Salamischeibentaktik“ erhalten. Das verzögert die Genehmigungsprozesse enorm. Wir fordern hier eine ämter- und referatsübergreifende parallelisierte Bearbeitung von Anträgen. Das Ziel muss eine „One-Stop-Agency“ für Antragsteller sein. Konkret haben wir hier im letzten Doppelhaushalt eine umfassende Organisationsuntersuchung beauftragt, die sich genau mit diesem strukturellen Thema befassen soll. Digitalisierung von Prozessen kann sicher hilfreich sein – jedoch müssen hier zunächst die Prozesse und deren „Schleifen“ auf ihre Notwendigkeit und das Verschlankungspotenzial überprüft werden (erst alte Zöpfe abschneiden, dann digitalisieren).
4. Verantwortungsübertragung und Schaffen von Ermessenspielräumen für die „unteren“ Entscheiderebenen:Das ist ein kulturelles Thema in der Verwaltung – die stark hierarchisch geprägten Entscheidungsprozesse führen zur massiven Verlängerung der Durchlaufzeiten (Absicherung von Entscheidungen bis zur höchsten Verwaltungsebene). Hier regen wir ein umfassendes „Kulturprojekt“ zur Förderung einer Vertrauenskultur und einer zeitgemäßen Führungskultur an.“
DIE GRÜNEN
„Es gilt, im Rahmen der laufenden Prozess- und Organisationsuntersuchung der Bauantrags- und Bebauungsplanverfahren kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen zu finden, durch die Bebauungsplanverfahren verkürzt werden können.
Zudem wollen wir die zuständigen Ämter, insbesondere das Baurechtsamt, personell und technisch entsprechend ausstatten, damit Anträge schnell bearbeitet werden können. Dazu gehört für uns auch eine Digitalisierung der Prozesse, um einen schnellen Austausch zwischen Antragstellenden und Bearbeiter*innen zu ermöglichen. Insbesondere müssen die bestehenden Probleme mit dem digitalen Bauantrag behoben werden.
Der Runde Tisch der Wohnungswirtschaft mit dem Baurechtsamt wollen wir fortführen und intensivieren, damit gemeinsam Prozesse vereinfacht werden können. Um den Austausch mit der Wohnungswirtschaft dauerhaft zu institutionalisieren, wollen wir zudem den Unterausschuss Wohnungsbau zur neuen Legislaturperiode um Sachkundige Einwohner*innen (SKE) aus dem Bereich des „Bündnis für Wohnen“ ergänzen.
Über 3000 Baunormen erschweren derzeit den Wohnungsbau. Die Initiative des Bayrischen Bauministeriums, durch einen neuen Gebäudetyp Klasse E (einfach/Experiment) ein Abweichen von bestehenden Normen ermöglichen, um nachhaltig, einfach und bezahlbar zu bauen, halten wir für einen interessanten Ansatz.“
FREIE WÄHLER
„Wir Freie Wähler setzen darauf, dass die laufende Organisationsuntersuchung beim Baurechtsamt und beim Amt für Stadtplanung und Wohnen Optimierungspotenziale aufzeigt, die zügig gehoben werden, um die Abläufe zu verbessern und die Verfahren zu beschleunigen. Daneben muss die Sanierung des Gebäudes, in dem sich das Baurechtsamt befindet, schnellstmöglich abgeschlossen werden, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baurechtsamtes künftig an modernen Arbeitsplätzen, in einem zeitgemäßen Arbeitsumfeld und in Ruhe bzw. ohne Baulärm ihrer Tätigkeit nachgehen können.
Hilfreich wäre aus unserer Sicht, wenn sich die städtischen Ämter bei Vor- und Vollständigkeitsprüfungen von Baugesuchen oder bei der Erstellung von Bebauungsplänen vermehrt Dienstleistern/Büros aus der freien Wirtschaft bedienen würden.
In Bebauungsplänen sollte nicht jedes Detail geregelt werden. Sie sollen aus unserer Sicht einen Rahmen geben, der Spielräume zulässt (Stichwort „weite Hose“). Um zeitraubende Änderungen in Planungsprozessen zu vermeiden, sollte zudem schon bei der Erstellung von Rahmenplänen darauf geachtet werden, dass Bedarfe wie Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Betriebshöfe städtischer Ämter und dergleichen mehr realistisch abgebildet werden.“
DIE PARTEI
„Wir verpflichten die gesamte Bauherr*innenschaft dazu eine gemeinsame Selbstverpflichtung zur Ausgewogenheit zu erarbeiten und diese mittels Eigenkontrolle durchzusetzen. Außerdem verpflichten wir die Ämter, unnötige Verzögerungen um so viele Prozentpunkte zu reduzieren, wie das jeweilige Projekt gemeinnützig ist.“
Ist für Ihre Fraktion das Ausweisen neuer Flächen für Wohnungsbau, um bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen, vorstellbar? Wenn ja, wo und welche Flächen sind für Sie denkbar?
CDU
„Natürlich ist hier an erster Stelle das Rosensteinquartier zu nennen, das hoffentlich möglichst bald zumindest in ersten Abschnitten entwickelt werden kann. Dazu kommen Bebauungsmöglichkeiten wie z.B. im Eiermann-Areal in Vaihingen. Was die Bebauung „auf der grünen Wiese“ angeht, so sehen wir die Aufgabe, in den kommenden fünf Jahren die bereits angestoßenen Gebiete Schafhaus, Mittlere Wohlfahrt und Schwellenäcker weiter in Richtung Bebauung zu forcieren. Eine realistische Chance weitere Gebiete darüber hinaus in den kommenden fünf Jahren zu entwickeln sehen wir wegen der Kapazitäten der Stadtplanung aber auch der notwendigen Vorbereitungen wie Gutachten, Planänderungen oder Aufkäufe nicht wirklich. „
AFD
„Als AfD-Fraktion unterstützen wir die Entwicklung von Bauflächen im Sinne der Stuttgarter ‘Potenzialanalyse Wohnen’ aus dem Jahr 2021, die 15 Gebiete der Stadt mit besonders vielversprechendem Entwicklungspotenzial für den Wohnungsbau ermittelt hat.
Bei der schwierigen Güterabwägung zwischen dem Erhalt von Grünflächen und Wald einerseits und dem Bau günstiger Wohnungen andererseits werden wir in Einzelfällen auch dem Wohnungsbau den Vorrang geben. Flächen für Wohnungen sind uns wichtiger als für Windräder.“
SÖS
„Die Bauwirtschaft gehört zu den klimaschädlichsten Branchen überhaupt. Kaum eine andere Branche hat einen solch hohen Energie- und Ressourcenverbrauch. Eine Bebauung auf der grünen Wiese wie z. B. dem „Birkacher Feld“ oder dem S-21-Gelände lehnen wir aus klimatischen, ökologischen und sozialen Gründen ab. Die wertvollen Stuttgarter Ackerflächen sind zu bewahren und umweltschonend zu bewirtschaften. Eine weitere Verdichtung von Böden schädigt diese oft irreparabel: Ein Anbau von Nahrungsmitteln wird unmöglich. Beton ist ungenießbar! Statt auf Abriss und Neubau setzen wir auf einen behutsamen Um- und Weiterbau unsere Stadt. Die Spekulation mit Immobilien wollen wir stoppen. Neues Baurecht darf nur auf kommunalen Flächen geschaffen werden. So bleibt die Grundstückswertsteigerung durch neues Baurecht bei der Kommune. Die Stadt bestimmt, wem das angekaufte Bauland zur Verfügung gestellt wird. Grundstücksvergabe an Dritte erfolgt nur noch bei überzeugenden Konzepten und in Erbpacht für gemeinnützige Projekte wie Genossenschaften und Syndikatsprojekte. Wir schließen uns der Forderung des Bundes deutscher Architekten nach einem Abrissmoratorium an. Bei der Sanierung setzen wir auf die künftige Wiederverwendbarkeit der Bauteile.
Der in Ihrer Frage 2 angedeutete sog. „Sickereffekt“ beruht auf der Annahme, durch den Neubau von Wohnraum würden auch günstigere Wohnungen frei, da Menschen tendenziell aus den günstigeren in neue, teurere Wohnungen umziehen. Die Publikation „Für eine wirklich soziale Wohnungspolitik“ aus dem Jahr 2018, die mehr als 200 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschrieben haben, führt dazu aus: „Nur wenige Studien haben versucht, die modellhaft angenommenen Sickereffekte empirisch zu überprüfen. Eine Untersuchung von empirica konnte zwar zeigen, Neubauten lösen Umzugsketten aus und es werden ‚durch den Umzug in einen Neubau immer Wohnungen], die etwas kleiner, etwas älter und etwas preiswerter sind.‘ Zugleich stellte die Studie fest, dass die ‚frei gezogenen Wohnungen […] meist teurer weitervermietet‘ wurden (empirica 2016). […] Dagegen ist uns keine einzige empirische Studie zu angespannten Wohnungsmärkten bekannt, die Sickereffekte auf das Niveau bezahlbarer Wohnungsversorgung belegen kann.“
Kurz gesagt, falls ein Mensch auf die Idee kommt, aus der alten Wohnung in eine neue umzuziehen, löst sich der alte Mietvertrag auf, die alte Wohnung wird renoviert und die alte Wohnung wird verteuert auf den Markt geworfen, das Ergebnis aus diesem Beispiel ist dann eine teure Neubauwohnung und eine teure Altbauwohnung und damit ein im Mittel gestiegener Preis.“
DIE LINKE
„Unsere Antwort auf die Bedarfe der Stuttgarter Bevölkerung nach bezahlbarem Mietwohnraum liegen in der Nachverdichtung / Aufstockung und oder Neubau auf bereits versiegelten Flächen. Dafür eigenen sich besonders gut bebaute, leerstehende Flächen. Mittlerweile stehen 5,4 Prozent der Büroflächen in Stuttgart leer, das sind 432 000 Quadratmeter. Das könnten mehr als 5000 Wohnungen (432 000:80) sein.
Bereits bebaute Flächen, die für Wohnraum genutzt werden könnten, sind das Stöckach-Areal, Eiermann-Areal, W&W am Feuersee und zukünftig auch das EnBW-Areal am Gaskessel. Diese Flächen müssen in städtisches Eigentum überführt und dann entwickelt werden.
Zudem setzen wir uns bereits seit Jahren für einen kommunalen Wohnungsfond ein. Das bedeutet, die Stadt kauft Wohnraum an und vermietet ihn zu günstigen Konditionen. Die Mieteinnahmen (abzüglich der Betriebs- und Unterhaltskosten) werden in den Kauf weiterer Wohnungen investiert. Dieses Modell wird in Salzburg seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert und versetzt die Eigentümerin in die Lage, direkt Einfluss auf die Höhe der Mietpreise zu nehmen und diese dauerhaft zu senken.“
FDP
„Hier halten wir uns an die Empfehlungen aus der „Potenzialanalyse Wohnen“. Hier heißt es: „Flächen im Außenbereich wurden weitgehend ausgeschlossen, solche die in Natur-, Landschaftsschutz- und sonstigen Schutzgebieten liegen, wurden generell nicht berücksichtigt. Lediglich Teilbereiche am Siedlungsrand, auch Arrondierungen genannt, wurden untersucht.“ Besonders die Bebauung von sog. Arrondierungsflächen wird für unseren Geschmack zu ideologisch diskutiert – jede Randfläche wird hier urplötzlich zum „wertvollsten Ackerboden Europas“. Hier sind wir offen für Flächenausweisungen – natürlich nach entsprechender Einzelfallprüfung (die gerade sukzessive durchgeführt wird).“
DIE GRÜNEN
„Stuttgart ist eine attraktive Stadt zwischen Wald und Reben, mit Wald-, Grün- und auch landwirtschaftlichen Flächen, die einen hohen Naherholungs- und Nahversorgungswert haben, den wir nicht antasten wollen. Die hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum muss daher auf bereits versiegelten Flächen gedeckt werden. Dafür gibt es mit der Zeitstufenliste Wohnen ein großes Potential. Einige Gebiete, wie der Neckarpark, sind in der Umsetzung, weitere müssen noch aktiviert werden. Hierzu gehören auch das große Potenzial an Flächen, die sich besonders gut für die Nachverdichtung eignen, wie das ehemalige Statistische Landesamt, den Muckensturm in Bad Cannstatt oder im Achardweg in Zuffenhausen. Für diese Konversionsflächen im Innenbereich, die sich meist für gemischte Nutzungen eignen, ist meist auch die Änderung des Baurechts notwendig, um eine neue Nutzung und eine höhere Ausnutzung zu ermöglichen. Wir wollen mit zusätzlichen Planungsmitteln diese Entwicklung vorantreiben und die Eigentümer*innen zum Bauen motivieren. Für wichtige künftige Entwicklungen von Wohnraum haben wir daher im Haushalt rund fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit können Bebauungsplanverfahren, die erforderlichen Gutachten, Machbarkeitsstudien und Planungswettbewerbe durchgeführt werden.
Große innerstädtische Flächen wie das Eiermann-Gelände und das ehemalige EnBW-Gelände am Stöckach müssen schnell entwickelt werden. Wenn deren Entwicklung stockt, muss die Stadt einspringen. Daher wollen wir einen Kauf der Flächen durch die Stadt forcieren, um eine zeitnahe Bebauung zu ermöglichen. Und wir unterstützen die Aufstockung von Gebäuden, den Ausbau von Dachgeschossen, Sanierungen oder die Nutzung leerstehende Gewerbeflächen für Wohnraum.
Durch entsiegelte Flächen, Dach- und Fassadenbegrünung kann auch in urbanen, verdichteten Quartieren klimaangepasst und gut gebaut und gewohnt werden.“
FREIE WÄHLER
„Beim Wohnungsbau konzentrieren wir uns auf die Flächen, die bereits zur Verfügung stehen oder gerade vorbereitet werden (NeckarPark, Areal Wiener Platz, Eiermann-Campus, Stöckach, Rosensteinviertel, Schafhaus, etc.), und auf die Möglichkeiten, die sich aus dem Baulückenkataster, aus der Zeitstufenliste Wohnen und aus der Potenzialanalyse Wohnen ergeben. Neben den genannten Baugebieten können wir uns vor allem Nachverdichtungen und eine maßvolle und verträgliche Arrondierung bereits bestehender Wohngebiete vorstellen, großflächige Neubaugebiete auf der grünen Wiese hingegen nicht.
Gleichwohl können wir eine Bebauung von größeren Freiflächen für die Zukunft nicht gänzlich und kategorisch ausschließen, weil wir nicht wissen, wie sich die Bevölkerungszahlen und die Lage am Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren entwickeln werden. Aus unserer Sicht wäre es daher unehrlich, heute die Aussage zu treffen, dass größere Freiflächen für alle Zeiten unbebaut bleiben, wenn sie sich grundsätzlich für den Wohnungsbau eignen, aber gleichzeitig für die Natur, für den Klimaschutz, für die Landwirtschaft, für die Lebensqualität und anderes mehr wichtig sind. Sollte die Bebauung solcher Flächen nötig werden, dann wäre sorgfältig zu erörtern und abzuwägen, welche Flächen bebaut werden sollen.“
DIE PARTEI
„Selbstverständlich! Deshalb setzen wir uns mit Nachdruck für bewohnbaren Parkraum ein!“
Welche konkreten Schritte der Stadt, z.B. im Gewerbeplanungsrecht, sind für Sie denkbar, um Investoren anzuziehen und die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt zu fördern?
CDU
„Hier sollte weiter daran gearbeitet werden, dass die jeweilige Entscheidung zwischen Wohnen und Arbeiten bei neuen Gebieten aufgelöst wird. Wir bauen hier verstärkt auf das Urbane Gebiet als Planungsgrundlage. Darüber hinaus darf auf keinen Fall im Zuge von Entwicklungen von Unternehmen, noch mehr Gewerbefläche entwidmet werden.“
AFD
„Die AfD-Fraktion fordert unverzügliche Maßnahmen für Reparatur, Werterhalt und Beseitigung von Engpässen in der städtischen Infrastruktur, insbesondere der Straßen, nach jahrelangen substanzgefährdenden Einsparungen und ideologisch begründetem Rückbau.
Gewerbegebiete müssen Individualverkehr ermöglichen und ausreichend Parkraum bieten.
Für Existenzgründer fordern wir den Erlass der Gewerbesteuer.
Die staatliche Bevormundung der Besitzer von Gebäuden, der Eigentümer und Investoren durch Maßnahmen zur Wärmedämmung und Erhöhung der sog. Energieeffizienz in Gebäuden wollen wir auf kommunaler Ebene so weit wie irgend möglich beenden.“
SÖS
„Die wirtschaftliche Entwicklung soll ein gutes Leben für alle Bewohner*innen in einem sozial- und klimagerechten Stuttgart ermöglichen. Stuttgart hat das Potential Wegbereiterin einer ökologischen Kreislauf-Wirtschaft, neuer Antriebstechniken und der Entwicklung intelligenter Verkehrs- und Transportsysteme zu werden. Das Wissen und die Fähigkeiten für die Transformation der Autoindustrie sind in den Stuttgarter Unternehmen vorhanden.
Angesichts der großen klimatischen Herausforderungen ist unser Ziel ist eine Modellstadt für eine klimagerechte Kreislaufwirtschaft. Umweltschonende und sozialverträgliche Verkehrs- und Transportsysteme bieten Zukunftschancen für den Wirtschaftsstandort Stuttgart. SÖS fordert alle Aufträge und Vergaben der Landeshauptstadt an soziale und ökologische Kriterien zu binden und bevorzugt an regionale Unternehmen zu vergeben.
Wir würden darauf achten, dass neue Investitionen im Einklang mit den ökologischen Zielen der Stadt stehen. Dies könnte beinhalten, dass Unternehmen verpflichtet werden, umweltfreundliche Praktiken zu übernehmen, wie die Nutzung erneuerbarer Energien, die Reduzierung von Abfall und Emissionen sowie die Förderung von Recycling und Wiederverwendung. Durch Mietpreisbindungen für Gewerbe und Wohnungen wollen wir der Verdrängung der Stadtbewohner*innen entgegenwirken.“
DIE LINKE
„DIE LINKE betrachtet die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung als eine Möglichkeit, die Lebensqualität aller Bürger:innen zu verbessern und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Nachfolgend nennen wir einige konkrete Schritte, die wir im Gewerbeplanungsrecht erwägen könnten, um Investoren anzuziehen und gleichzeitig soziale und ökologische Ziele zu berücksichtigen:
Soziale Verträglichkeit bei neuen Entwicklungen: Wir würden sicherstellen, dass neue Gewerbegebiete oder Unternehmen in einem fairen und transparenten Prozess entwickelt werden, der die Interessen der lokalen Gemeinschaft berücksichtigt. Dies könnte durch öffentliche Beteiligung, Einbeziehung von Bürgerinitiativen und die Festlegung klarer sozialer Kriterien für Investitionen erfolgen, wie z.B. die Schaffung von Arbeitsplätzen mit existenzsichernden Löhnen. Wir würden darauf achten, dass neue Investitionen im Einklang mit den ökologischen Zielen der Stadt stehen. Dies könnte beinhalten, dass Unternehmen verpflichtet werden, umweltfreundliche Praktiken zu übernehmen, wie die Nutzung erneuerbarer Energien, die Reduzierung von Abfall und Emissionen sowie die Förderung von Recycling und Wiederverwendung. Wir würden Anreize schaffen, um lokale Unternehmen zu fördern und zu unterstützen, anstatt große Konzerne anzuziehen, die möglicherweise weniger in die Gemeinschaft investieren. Dies könnte durch Steuererleichterungen, Bürokratieabbau oder die Bereitstellung von günstigen Krediten und Räumlichkeiten für Start-ups und kleine Unternehmen geschehen. Um sicherzustellen, dass die wirtschaftliche Entwicklung nicht zu steigenden Mietpreisen und Gentrifizierung führt, könnten wir Vorschriften einführen, die sicherstellen, dass neue Gewerbeentwicklungen nicht zu einer Verdrängung der ansässigen Bevölkerung führen. Dies könnte durch die Festlegung von Mietpreisbindungen für Gewerberäume oder die Schaffung von Sozialwohnungen in Verbindung mit neuen Entwicklungen erreicht werden. Wir würden sicherstellen, dass neue Entwicklungen von angemessener Infrastruktur begleitet werden, um die Bedürfnisse der Gemeinschaft zu erfüllen. Dazu könnten Investitionen in den öffentlichen Verkehr, den Ausbau von Straßen und Radwegen, die Schaffung von Grünflächen und die Verbesserung der Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen gehören. Diese Schritte zielen darauf ab, eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, die sowohl die Bedürfnisse der lokalen Gemeinschaft als auch ökologische und soziale Ziele berücksichtigt.“
FDP
„1. Gewerbesteuerhebesatz auf 380 Prozentpunkte absenken. Das erhöht die Attraktivität des Standortes und sorgt so auf mittel- bis langfristige Sicht für eine nachhaltige Gewerbesteuer-Einnahmesituation.
2. „Urban Sandwiches“ schnell realisieren – da es auch perspektivisch an Gewerbeflächen mangeln wird, braucht es diese Konzepte, die eine gewerbliche Misch-Nutzung auf mehreren Geschossen zulässt. (Beispiel: SVG Wangen, Logistik-Hub)“
DIE GRÜNEN
„Wir setzen auf die Aus- und Umnutzung von vorhandenen Gewerbeflächen. Dazu braucht es einen intensiven Dialog mit den Firmen, die sich in Stuttgart erweitern oder ansiedeln wollen. Mit den Gebietskonferenzen, in denen Wirtschaftsförderung, Stadtplanung und Investoren zusammenwirken, können die Flächen identifiziert und aktiviert werden, so kann z.B. mit dem Projekt „Urban Sandwich“ eine Steigerung der Flächeneffizienz durch Stapelung gewerblicher Nutzungen erreicht werden, wie z. B. im ehemaligen Güterbahnhof Gaisburg. Besonders wichtig ist es hier, dass mit „Logistik-Hubs der Zukunft“ neue Angebote für die Citylogistik und die Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs geschaffen werden.“
FREIE WÄHLER
„Ganz grundsätzlich wollen wir Freie Wähler Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleister durch gute Rahmenbedingungen unterstützen und damit Arbeitsplätze sichern und den Wohlstand erhalten. Dazu gehören für uns zum Beispiel eine ideologiefreie Verkehrspolitik, die sich an den Bedürfnissen der Menschen und der Wirtschaft orientiert, oder, dass Genehmigungen – zum Beispiel bei Nutzungsänderungen für Handelsflächen – zügig erfolgen.
Wichtig ist uns, dass Gewerbegebiete als solche erhalten bleiben und nicht mehr und mehr in Wohnraum umgewandelt werden. Darüber hinaus begrüßen wir den flächenschonenden Ansatz des Stapelns (in die Höhe bauen), Stichwort Urban Sandwich, wie er beim SVG Autohof Wangen verfolgt wird. Um solche Projekte wirklich gut voranzubringen, bedarf es allerdings einer Verwaltung und Politik, die nicht auf Maximalforderungen besteht, sondern Kompromisse zulässt und auch auf die eine oder andere Forderung verzichten kann – so zum Beispiel auf Architektenwettbewerbe. Wir Freie Wähler unterstützen Kompromisslösungen.“
DIE PARTEI
„Wer investiert verliert. In aller Regel Geld, oft auch Nerven. Für entnervte Investor*innen bieten wir deshalb einen 3-fachen-Tagesgutschein für den zukünftigen Tretbootverleih an, obendrauflegen wir außerdem Applaus, Lavendel und – falls das noch nicht reichen sollte – einen einmaligen Bonus in relativer Höhe zur Gemeinnützigkeit des jeweiligen Gewerbes.“
Wie stellen Sie sich den erforderlichen Umbau der Verwaltung im Rahmen der Digitalisierungs- und KI-Herausforderungen vor?
CDU
„Hier ist die Stadtverwaltung dabei, ihren Rückstand gegenüber anderen Kommunen oder natürlich auch gegenüber von Unternehmen, aufzuholen. Mit der Einrichtung des Amts für Digitalisierung und der Gründung einer eigenen GmbH um erfolgreicher Experten anwerben zu können, sind wir wichtige Schritte gegangen. Zur Wahrheit gehört aber leider auch, dass Kommunen bei der Ausweitung ihrer digitalen Dienstleistungsangebot nicht frei sind, sondern dies nur im beschränkten Umfang nach Freigabe durch das Land bzw. den Bund tun dürfen. „
AFD
„Die AfD-Fraktion möchte, dass Verwaltungsangebote in digitaler Form so ausgebaut werden, dass sie das Verwaltungshandeln für die Bürger tatsächlich vereinfachen. Sie dürfen den Bürgern jedoch nicht aufgezwungen werden – Verwaltungsvorgänge müssen auch künftig mündlich oder in Papierform zu erledigen sein.
Der Schutz persönlicher Daten hat höchste Priorität, die Zusammenführung solcher Daten in zentralen Datenbanken ist abzulehnen, ebenso die Sammlung verhaltensbezogener Daten, etwa aus Mobiltelefonen, Zahlungssystemen oder Kfz. Einen Überwachungsstaat lehnen wir ab.“
SÖS
„Die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitsabläufe sind transformativer Natur und betreffen sowohl die Arbeitsabläufe und -inhalte aber insbesondere auch das Verhältnis zu Bürger*innen und Unternehmen. Das frühzeitige Informieren, Einbinden und Mitgestalten der Mitarbeiter*innen ist essenziell. Es ist das erklärte Ziel, alle Mitarbeiter*innen auf den Weg in die Digitalisierung mitzunehmen und nicht nur einen ausgewählten Kreis.
Zudem soll ein Veränderungsmanagement auch als Begleitung in einzelne große Digitalisierungsprojekte eingebunden werden, um dort direkt Wirkung entfalten zu können. Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten erhöhen die Akzeptanz von Maßnahmen, aber auch die Effektivität und Effizienz.
Der größte Transformationsprozess der Verwaltung in den nächsten Jahren muss mit entsprechenden personellen Ressourcen ausgestattet werden, deshalb wir bereits in der Vergangenheit hierfür Stellen für „Changemanager“ im Haushalt beantragt. Diese Stellen sind speziell zur Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von Veränderungsprozessen im Rahmen der Digitalisierung für das Sachgebiet Digitalisierungsprojekte bei der Abteilung Organisationsstrategie und -entwicklung von DO.IT – Amt für Digitalisierung, Organisation und IT.
Um den erforderlichen Umbau der Verwaltung im Rahmen der Digitalisierungs- und KI-Herausforderungen anzugehen, bedarf es eines ganzheitlichen Ansatzes, der mehrere Schlüsselbereiche umfasst. Zunächst ist eine klare strategische Planung unerlässlich.
Die Verwaltung sollte eine umfassende Analyse ihrer aktuellen Prozesse durchführen, um Bereiche zu identifizieren, in denen Technologien wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt werden können, um Effizienz und Qualität zu steigern. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Investition in die richtige Infrastruktur und Ressourcen. Darüber hinaus ist der Schutz von Daten und Sicherheit von entscheidender Bedeutung.
Angesichts der zunehmenden Nutzung von persönlichen digitalisierten Daten in der Verwaltung müssen robuste Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen implementiert werden, um personenbezogene Daten zu schützen und Cyberbedrohungen zu bekämpfen. Dies ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch wichtig, um das Vertrauen der Bürger*innen in die Verwaltung zu erhalten.“
DIE LINKE
„Die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitsabläufe sind transformativer Natur und betreffen sowohl die Arbeitsabläufe und -inhalte aber insbesondere auch das Verhältnis zu Bürger:innen und Unternehmen. Das frühzeitige Informieren, Einbinden und Mitgestalten der Mitarbeiter:innen ist essenziell. Es ist das erklärte Ziel, alle Mitarbeiter:innen auf den Weg in die Digitalisierung mitzunehmen und nicht nur einen ausgewählten Kreis. Zudem soll ein Veränderungsmanagement auch als Begleitung in einzelne große Digitalisierungsprojekte eingebunden werden, um dort direkt Wirkung entfalten zu können. Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten erhöhen die Akzeptanz von Maßnahmen, aber auch die Effektivität und Effizienz. Der größte Transformationsprozess der Verwaltung in den nächsten Jahren muss mit entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden, deshalb wir bereits in der Vergangenheit hierfür Stellen für „Changemanager“ im Haushalt beantragt. Diese Stellen sind speziell zur Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von Veränderungsprozessen im Rahmen der Digitalisierung für das Sachgebiet Digitalisierungsprojekte bei der Abteilung Organisationsstrategie und -entwicklung von DO.IT – Amt für Digitalisierung, Organisation und IT.“
FDP
„1. Vor der Digitalisierung muss immer erst eine Prozessoptimierung erfolgen (siehe Antwort auf Frage 1) => Organisationsuntersuchung
2. Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass der Antragsteller zum „Sachbearbeiter“ wird. Antragstrecken sind in ihrer „Menüführung“ so zu gestalten, dass Antragsteller bereits im ersten Schritt noch vor Abgabe des Antrags Fehler und Rückfrageschleifen vermeiden können.
3. KI ist DER wesentliche Hebel, um Genehmigungsprozesse zu verschlanken. Mit dem Einsatz von KI können die wichtigsten Fragestellungen und Erstprüfungen bereits während der Antragstellung geklärt werden, ohne dass es Rückfrage- und Nachbesserungsschleifen geben muss.
4. Wichtig: Digitalisierung und die damit verbundene Prozess-Standardisierung darf NICHT zur Einschränkung von Ermessensspielräumen führen (Ablehnung eines Antrages, weil er nicht zum digitalen Standard-Schema F passt)! Auch hier kann die KI für mehr Flexibilität trotz Digitalisierung helfen. Ist die KI gut „angelernt“, kann sie auch Präzedenzfälle und Ausnahmen erkennen und einordnen.“
DIE GRÜNEN
„Wir wollen die Digitalisierung der Stadtverwaltung mit mehr Tempo und notwendigem Fokus vorantreiben, denn Stuttgart hat hier zu lange geschlafen. Der Fachkräftemangel und ineffiziente veraltete Prozesse sind ein erheblicher Flaschenhals für Zukunftsprojekte in fast allen Bereichen und gefährden die Aufrechterhaltung der Bürgerservices. Konsequente Digitalisierung vom Antrag bis hin zu Anschluss an die Fachprozesse und der verstärkte Einsatz von guten KI-Anwendungen sind ein Schlüssel, um hier entscheidend voranzukommen.“
FREIE WÄHLER
„Wir Freie Wähler unterstützen die Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung. Die Gründung des Amtes für Digitalisierung, Organisation und IT war dabei ein wichtiger Schritt. Ziel muss sein, die allermeisten Verwaltungsvorgänge digital anzubieten und dabei nicht alles immer noch komplizierter und aufwändiger zu machen. Deshalb muss die Entschlackung und Vereinfachung der Verwaltungsprozesse Teil der Digitalisierung sein.
Da es sich bei der Landeshauptstadt Stuttgart um die größte Stadt des Landes Baden-Württemberg handelt, scheinen die Lösungen, die vom Land oder von IT-Dienstleistern angeboten werden, oft nicht passend, sodass es immer wieder zu Problemen kommt. Solche Probleme müssen rechtzeitig erkannt und vermieden werden.
Wichtig ist uns Freien Wählern zudem, dass der mit der Digitalisierung verbundene Personalaufwuchs in der Stadtverwaltung mittelfristig dazu führt, dass weniger und nicht immer noch mehr Personal benötigt wird.“
DIE PARTEI
„Ganz schön zeitaufwendig!“
In allen Umfragen steht das Thema „bezahlbarer Wohnraum“ ganz oben auf der Liste. Gibt es konkrete Maßnahmen, die Ihre Fraktion sofort, also in den klassischen „ersten hundert Tagen“ nach der Wahl, in Angriff nehmen würde?
CDU
„Eine klare Initiative unter dem Motto „Bauen First“ würden wir gerne schnell anstoßen. Dazu gehören für uns klare Ansagen an die beteiligten Ämter was die Kundenorientierung angeht oder das Streichen von unnötigen Vorgaben und Auflagen im Planungs- und Genehmigungsprozess. Dazu benötigen wir als CDU aber auch eine starke Mehrheit im künftigen Gemeinderat.“
AFD
„Als AfD-Fraktion werden wir uns für den unverzüglichen Beschluss des Bebauungsplans für den ‚Neuen Stöckach‘ in Abstimmung mit der EnBW einsetzen. Dabei muss die EnBW als Bauherr von überzogenen Forderungen entlastet und das bisherige, unrealistische ‚Mobilitätskonzept‘ korrigiert werden.
Die misslungene Grundsteuerreform werden wir – unabhängig vom Ausgang juristischer Verfahren – mit der Senkung des städtischen Hebesatzes ausgleichen.
Wir werden unverzüglich die Einführung eines kommunalen Wohngelds vorbereiten, das besonders Personen zugute kommen soll, deren Berufe und Tätigkeiten für die Stadt systemrelevant sind.“
SÖS
„Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht. Doch in Stuttgart fehlen bezahlbare Wohnungen. Gleichzeitig stehen viele Wohnungen, Büros und Läden leer. Die Mieten explodieren und sind für viele Menschen kaum bezahl- oder sogar unbezahlbar. Zunächst würden wir uns dafür einsetzen, dass die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft ihre Mieten reduziert und möglichst viele Immobilien wie z. B. das Stöckach-Areal in Stuttgart aufkauft, um den Anstieg der Angebotsmieten zu bremsen.
Als begleitende Maßnahme setzt sich SÖS für eine wirksame Verfolgung von Mietpreiserhöhungen und Mietwucher ein. SÖS engagiert sich für gemeinschaftliche und Generationen übergreifende Wohnprojekte. Nur mit ausreichend und bezahlbaren Pflegeplätzen ist das Wohnen im Alter in Stuttgart zukunftsfähig.
Durch hohe Zuschüsse der Stadt soll die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWSG zum Vorbild bei der seriellen klimagerechten und mietenfreundlichen Sanierung von Gebäudebeständen werden
Außerdem möchten wir, dass die Stadt Stuttgart selber auf bereits versiegelten Flächen baut und so nachhaltig bezahlbarem Wohnraum schafft. Mit dem Gemeinderatsbeschluss (GRDrs 146/2021) „Bodenpolitik“ sind wir einen ersten Schritt in die richtige Richtung gegangen. Nun liegt es an Willen der Gemeinderatsmehrheit und vor allem am Liegenschaftsamt diesen Beschluss umzusetzen.“
DIE LINKE
„Für DIE LINKE ist klar: die Mieten müssen wieder sinken! Wohnen darf nicht großen Konzernen überlassen werden, deren Hauptinteresse ist, für ihre Aktionärinnen und Aktionäre die höchstmögliche Rendite rauszuholen. Insbesondere in Städten wie Stuttgart wird die Miete dadurch kaum noch bezahlbar für Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen.
Wir setzen uns bereits seit Jahren für einen kommunalen Wohnungsfond ein. Das bedeutet, die Stadt kauft Wohnraum an und vermietet ihn zu günstigen Konditionen. Die Mieteinnahmen (abzüglich der Betriebs- und Unterhaltskosten) werden in den Kauf weiterer Wohnungen investiert. Dieses Modell wird in Salzburg seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert und versetzt die Eigentümerin in die Lage, direkt Einfluss auf die Höhe der Mietpreise zu nehmen und diese dauerhaft zu senken.
Rund 100.000 Mieter:innenhaushalte haben einen Anspruch auf eine mietpreisgebundene Wohnung, 85 Prozent der Stuttgarter Anspruchsberechtigten gehen jedoch leer aus. Wenn nicht auf wirksamere Maßnahmen umgesteuert wird, wird sich der Trend des Rückgangs von Sozialmietwohnungen fortsetzen. Deswegen fordern wir eine Erhöhung der Quote des geförderten Wohnungsbaus an der gesamten für Wohnungsbau festgesetzten Fläche auf 50 Prozent. Mit einer längeren Bindungsdauer von 50 Jahren sollen die Wohnungen länger in der Sozialbindung gehalten werden.“
FDP
„1. Runter mit der SIM-Quote. Diese führt in Summe zu einer Erhöhung der Mieten im frei finanzierten Bereich und ist somit sozial kontraproduktiv.
2. Weg mit teuren Auflagen, wie zum Beispiel Fassadenbegrünung (siehe auch Frage 1 zu Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen). Hier ist oft zu viel und zu teure „grüne Romantik“ in den Auflagen enthalten. Der klimatologische Nutzen ist oft zweifelhaft und die Auswirkung auf die Mieten ist immens.“
DIE GRÜNEN
„Auch Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen, Familien mit Kindern und Menschen in schwierigen Lebenssituationen sollen in Stuttgart eine angemessene und bezahlbare Wohnung finden. Damit die Mieten auch im Neubau bezahlbar bleiben, wollen wir möglichst viel preisgünstigen Wohnraum auch bei privaten Bauvorhaben erreichen. Das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell möchten wir weiter fortschreiben und an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Bestehende Förderungen im Bereich Wohnungsbau, wie das Programm für mittlere Einkommensbezieher*inne oder das Stuttgarter Eigentumsprogramm wollen wir überarbeiten und attraktiver ausgestalten.
Wir GRÜNE haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass für die nächsten zwei Jahre ein Sonderförderprogramm aufgelegt werden soll, das beim Bau von Sozialwohnungen neben der Landesförderung eine weitere Unterstützung gewährt und damit einen Anreiz für die Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum schafft. Bei entsprechender Inanspruchnahme wollen wir das Programm ausbauen.
Aber auch die Verlängerung bestehender Mietpreis- und Belegungsbindungen ist für uns unverzichtbar und muss verstärkt genutzt werden. Für die Anschlussförderung, um Wohnungen langfristig als Sozialmietwohnungen in der Bindung zu halten, wollen wir ausreichend Mittel zur Verfügung stellen. Neben der Möglichkeit, Mietpreis‐ und Belegungsbindungen zu verlängern, dienen die Finanzmittel auch für andere Zwecke, um bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. So können die Mittel eingesetzt werden, um Mieten zu reduzieren, damit Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein nicht finanziell überfordert werden.
Wir wollen eine Energiepartnerschaft für Stuttgart, denn um die Klimaneutralität 2035 zu erreichen, muss der Energieverbrauch im Gebäudebestand deutlich reduziert und daher die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden vorangetrieben werden. Das gelingt nur mit einer gemeinsamen Anstrengung aller. Und das hilft den Mieter*innen bei den Warmmieten sowie den Wohnungsbauunternehmen, um die eigene Immobilie fit für die Zukunft zu machen. Zudem setzen wir und für einen an das ÖPNV-Angebot angepassten Stellplatzschlüssel ein, denn insbesondere die Herstellung von PKW-Stellplätzen in Tiefgaragen verteuern das Bauen ungemein.
Gemischt genutzte Quartiere, die Wohnen, Leben und Arbeiten, haben das Potenzial, in erheblichem Maß zur Vielfältigkeit und Integrationskraft von Stadtquartieren beizutragen. Gemeinschaftlich und multifunktional nutzbare Räume sowie adaptive Wohnungen und flexible Grundrisse können zudem dafür sorgen, Gemeinschaft zu befördern, Bedarfe zu decken und gleichzeitig den Raumbedarf der einzelnen Wohnungen zu reduzieren. Die geplante externe Beratungsstelle für gemeinschaftliches Wohnen als Ergänzung der städtischen Angebote wollen wir weiterfinanzieren.“
FREIE WÄHLER
„Dieser Tage haben wir im Gemeinderat die neuen Konditionen für das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) beschlossen, die auf den jüngst vereinbarten „Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stuttgarter Wohnungswirtschaft für gutes und bezahlbares Wohnen“ (Bündnis für Wohnen 2.0) beruhen. Wichtig ist, dass die neue Vereinbarung greift und die Stadt die städtischen Vorgaben, die das Bauen verteuern, auf ein verträgliches Maß reduziert. Zudem ist es uns ein Anliegen, die Bearbeitung von Bebauungsplänen und Baugesuchen zu beschleunigen. Dazu läuft derzeit eine Organisationsuntersuchung, von der wir uns Vereinfachungen und Verbesserungen erhoffen (siehe auch unsere Antwort zu Frage 1.).
Da wir Freie Wähler der Meinung sind, dass wir beim Wohnungsbau auf alle Akteure angewiesen sind, die sich in diesem Bereich engagieren, würden wir in den ersten hundert Tagen den Gemeinderatsbeschluss zur Bodenpolitik korrigieren und auf die Vorgabe der Vergabe von städtischen Grundstücken in Erbpacht verzichten.“
DIE PARTEI
„Siehe die Antwort auf Frage zwei.“
In Stuttgart gibt es mehrere konkrete und kontrovers diskutierte Projekte. Wie sehen Ihre Pläne aus für:
a) Das Rosensteinquartier
b) Den Eiermann-Campus
c) Das EnBW-Areal am Stöckach
CDU
„Beim Rosensteinquartier geht es zuerst darum, die richtige Form der Organisation der Stadt für die Umsetzung dieses gewaltigen Projekts zu finden. Wir sehen hier als CDU eine gesellschaftliche Rechtsform (z.B. GmbH) wie bei der Entwicklung der HafenCity in Hamburg als am besten geeignet an. Beim Eiermann-Campus und dem EnBW Areal am Stöckach hätten wir uns als CDU gewünscht, dass die jeweiligen Eigentümer ihr tollen Projektplanungen auch zeitnah umsetzen. Sollte sich weiter abzeichnen, dass dies nicht angepackt wird, und sich auch keine andere private Lösung anbietet, sind wir als CDU auch bereit, dass hier die Stadt selbst bzw. unsere Tochtergesellschaft SWSG (teilweise) als Investor auftritt. “
AFD
a) „Wir befürworten als AfD-Fraktion den Bau des Rosensteinquartiers zwar grundsätzlich. Aber wir halten derzeitige Pläne zur Energieversorgung von mehr als 20.000 Einwohnern, kommunalen Einrichtungen und Gewerbebetrieben mit „Sonne, Wind und Wasserstoff“ für illusorisch und undurchführbar. Auch die Vorstellung, die künftigen Bewohner könnten durch die Verweigerung von Parkraum zum Verzicht auf ein eigenes Auto gezwungen werden, halten wir für abwegig und lehnen sie ab.“
b) „Den Eiermann-Campus möchte die AfD-Fraktion für die Ansiedlung von Universitätseinrichtungen, Studentenwohnungen, Industrie und Gewerbebetrieben nutzen. Wohnungsbau in einem Areal, das von hoch frequentierten mehrspurigen Straßen umschlossen ist, halten wir nicht für eine gute Idee. Die Unterbringung weiterer Asylbewerber lehnen wir auch auf dem Eiermann-Campus ab.“
c) „Die AfD-Fraktion setzt sich dafür ein, auf dem EnBW-Areal am Stöckach unverzüglich mit dem Bauen zu beginnen. Der Bebauungsplan muss rasch genehmigt werden, dabei muss die EnBW als Bauherr von überzogenen Forderungen entlastet werden, und auch hier dürfen künftige Bewohner nicht durch unrealistische ‚Mobilitätskonzepte‘ und Parkraumverknappung zum Verzicht auf ein eigenes Auto gezwungen werden.“
SÖS
SÖS zum Rosensteinquartier – SÖS: „Ökologische und soziale Gründe sprechen gegen eine Bebauung:
Das Quartier, auf dem das Rosensteinquartier entstehen soll, ist eine zentrale Frischluftschneise für die gesamte Innenstadt. Würde dies wie geplant bebaut, würde sich das Stuttgarter Zentrum nach Berechnungen von Experten zu einem Glutofen entwickeln. (So z. B. Prof. Dr.-Ing. habil. Jörn Birkmann, Institut für Raumordnung und Entwicklungsplanung der Universität Stuttgart).
Eine vermutlich extrem teure Bebauung ermöglicht keine bezahlbaren Wohnungen für Menschen die bereits in Stuttgart mit geringen und mittleren Einkommen leben, sondern dient lediglich den hohen Renditeerwartungen privatwirtschaftlicher Investor*innen. Falls dort ein paar Sozialwohnungen entstünden, wären sie mit öffentlichen Geldern hochsubventioniert. Von SÖS gibt es bei Abwägungen aller Aspekte keine Zustimmung zu diesem Projekt.“
SÖS zum Eiermann-Campus: „SÖS fordern für den Eiermann-Campus eine sog. „städtebauliche Entwicklungsmaßname“. Mit dieser städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) kann die Stadt Stuttgart nach §165 Baugesetzbuch (BauGB) eine städtebauliche Neuordnung herbeiführen und den kompletten Planungsgewinn in kommunaler Hand bewahren. Eine damit verbundene, zu gründenden Projektgesellschaft könnte eine zügige Entwicklung des Areals aus einer Hand gewährleisten.
Seit Jahren fordert SÖS den Ankauf des Eiermann-Areals durch die Stadt. Damit könnten Weichen gestellt werden, um möglichst viele bezahlbare Wohnungen zu bauen, einem innovativen Quartiersmodell mitsamt der Ansiedlung von (Klein-)Gewerbe, von Dienstleistungen und innovativer Infrastruktur. Für SÖS ist eine öffentliche Nahverkehrsanbindung aus verkehrlichen, klimatischen und sozialen Gründen sinnvoll.
Als Teil einer städtischen Bodenvorratspolitik kann auf dem Areal dringend erforderlicher bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden, z.B. für studentisches Wohnen, für die Vermittlung von – inzwischen knapp 5000 – Menschen aus der Vormerkdatei in Wohnungen, für die Unterbringung von Familien und Alleinerziehenden, die derzeit in Sozialhotels untergebracht sind ebenso wie Wohnraum für Auszubildende, städtisches Personal und schlicht Menschen mit eher niedrigen Einkommen.“
SÖS zum EnBW-Areal am Stöckach: „Am 20. April 2023 verkündete der Energiekonzern EnBW, das Projekt „Der neue Stöckach“ in der Stuttgarter Hackstraße werde „vorerst pausiert“. Als Grund führte das börsennotierte Energieunternehmen an, die Rahmenbedingungen auf dem Immobilienmarkt hätten sich verschlechtert und die „Wirtschaftlichkeit“ sei „in Frage“ gestellt.
Dieses Beispiel macht für SÖS wieder einmal deutlich, eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung ist bei privaten Investoren in den falschen Händen. Mehr als ein Jahr Stillstand ist lange genug – es wird Zeit zu handeln! Damit keine jahrelange Brache mitten im Stuttgarter Osten droht, muss die Kommune auch hier eingreifen, und mit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach Baugesetzbuch – analog dem Verfahren auf dem Eiermann-Areal – den Stillstand zu beenden. Im Gegensatz zur EnBW kann die Kommune auf dem Areal in zentraler Lage ohne Zeitverzug 600 bis 800 bezahlbare Mietwohnungen sowie dringend benötigte Sozialwohnungen realisieren. Auf eigenem städtischem Grund ist der Bau von wesentlich mehr bezahlbaren Wohnungen möglich.“
DIE LINKE
a) „Das Rosensteinquartier ist aus klimatischen, ökologischen Aspekten und ökonomischen her abzulehnen.
Das Rosensteinquartier soll in einer zentrale Frischluftschneise für die gesamte Innenstadt gebaut werden und das Stuttgarter Zentrum zu einem Glutofen machen. (bspw. Prof. Dr.-Ing. habil. Jörn Birkmann, Institut für Raumordnung und Entwicklungsplanung der Universität Stuttgart).
Der zentrale Kritikpunkt an S21 ist, dass der Tiefbahnhof nicht einmal die 37 Züge in der Spitzenstunde bewältigt, die heute noch im „alten“ Kopfbahnhof fahren. Und dass an eine Erhöhung der Leistung überhaupt nicht zu denken ist. Und das in Zeiten, in denen unsere Zukunft davon abhängt, Verkehr von dem individuellen Auto hin auf die Schiene und in den öffentlichen Nahverkehr lenken müssen um die Klimaziele zu erreichen. Ein Rückbau der Leistung mit den oberirdischen Gleisen am Kopfbahnhof ist deswegen keine Option.
Im Rosensteinquartier wird keine einzige bezahlbare Wohnung entstehen. Denn alleine für die Entwicklung des neuen Quartiers wird nach derzeitigen Stand von einem Investitionsvolumen von 1 Milliarde ausgegangen. Diese hohen Kosten werden sich auch in den zukünftigen Mieten zeigen und diese dann unbezahlbar werden.“
b) „Wir fordern für den Eiermann-Campus eine „städtebauliche Entwicklungsmaßname“. Mit dieser städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) hat die Stadt nach §165 Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit, eine städtebauliche Neuordnung herbeizuführen und den kompletten Planungsgewinn in kommunaler Hand zu bewahren. Zudem kann mit einer – im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme zu gründenden – Projektgesellschaft eine zügige Entwicklung des Areals aus einer Hand gewährleistet werden. Unsere Fraktion hatte bereits vor Jahren den Ankauf des Areals durch die Stadt gefordert. Damit könnten Weichen für die Schaffung einer hohen Quote von bezahlbarem und alternativem Wohnraum, einem innovativen Quartiersmodell mitsamt der Ansiedlung von (Klein-)Gewerbe, Dienstleistung und innovativer Infrastruktur sowie öffentlicher Nahverkehrsanbindung gestellt werden.
Auf dem Areal dringend erforderlicher bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden, z.B. für Studentisches Wohnen, für die Vermittlung von – inzwischen knapp 5000 – Menschen aus der Vormerkdatei in Wohnungen, für die Unterbringung von Familien und Alleinerziehende, die derzeit in Sozialhotels untergebracht sind ebenso wie Wohnraum für Auszubildende, städtisches Personal und Menschen mit niedrigen Einkommen.“
c) „Aufgrund von Renditeerwägungen hat die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) ihr Immobilienprojekt „Der neue Stöckach“ auf Eis gelegt. Die EnBW spricht von „pausieren, bis sich die Lage auf dem Markt erholt hat.“ Diese Entscheidung hat weitreichende wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Konsequenzen nicht nur für den Stuttgarter Osten, sondern für gesamtstädtischen Wohnungsbauziele. Durch den Stillstand droht über viele Jahre eine Brache mitten im Stuttgarter Osten. Überlässt man der EnBW das Areal, werden 800 Wohnungen lange Zeit nicht gebaut. Wir fordern seit langem die Verwaltungsspitze auf, Arbeiten am neuen Bebauungsplan sofort zu stoppen und zügig in Kaufverhandlungen mit der EnBW zu treten, damit das Areal von der Stadt selbst entwickelt werden kann. Auf eigenem städtischem Grund ist der Bau von wesentlich mehr bezahlbaren Wohnungen möglich.“
FDP
a) Das Rosensteinquartier: „Hier müssen wir wieder näher an den Siegerentwurf kommen. Die Planungen des Rosensteinquartiers wurden bis zur Unkenntlichkeit verändert mit dem Ergebnis, dass hier weniger Wohnungen als geplant und faktisch kaum Stellplätze entstehen. Im Ursprünglichen Entwurf waren z.B. Hochgaragen eingeplant, um die Autos der zukünftigen Bewohner „aufzuräumen“ und auf diese Weise den oberirdischen Flächenverbrauch für den ruhenden Verkehr zu verringern bzw. verhindern. Diese Quartiersgaragen waren so geplant, dass sie in Zukunft (sollte es tatsächlich weniger KFZ im Viertel geben) umgebaut werden können (zu Büros/Wohnungen etc.). Diese Ansätze wurden ideologisch getrieben nun gestrichen (Aktuell geplanter Stellplatzschlüssel 0,1). Dieser geringe Stellplatzschlüssel ist zwar vorteilhaft für die Bauherren – stadtplanerisch aber völlig unsinnig.“
b) Den Eiermann-Campus: „Kaufen und an Projektentwickler abgeben. Eine Entwicklung durch die Stadt selbst ist unrealistisch und würde 30 Jahre dauern.“
c) Das EnBW-Areal am Stöckach: „Mit der ENBW an einen Tisch setzen und konstruktiv über die städtischen Auflagen sprechen, die das Projekt (zusätzlich zu den externen Rahmenbedingungen) unwirtschaftlich werden lassen.“
DIE GRÜNEN
a) Das Rosensteinquartier: „Der Rahmenplan ist beschlossen, nun können die einzelnen Bauabschnitte/Bebauungsplanverfahren vorbereitet werden. Den Anfang macht das Teilgebiet C1 mit der so genannten Maker City, für die bereits ein europaweiter Wettbewerb stattgefunden hat. Die Planungen für das Umfeld der Wagenhallen orientieren sich an den Ergebnissen des internationalen städtebaulichen Wettbewerbs Rosenstein. Für den zweiten großen Teil, die Öko‐ und Sozialpioniere, sollen noch 2024 die Konzeptvergabeverfahren eingeleitet werden.
b) Den Eiermann-Campus: „Auf dem Eiermann-Campus in Vaihingen könnten bis zu 2000 Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung gebaut und Gewerbe angesiedelt werden. Es wäre der zweitgrößte Wohnungsbauschwerpunkt der Stadt nach dem Rosensteinviertel.
Da eine Bebauung des ehemaligen IBM-Campus durch die Eigentümerin Consus Real Estate, einer Tochter der in Schieflage geratenen Adler-Group, mittlerweile mehr als unwahrscheinlich erscheint, haben wir beschlossen, eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) einzuleiten. Da eine erneute spekulationsgetriebene Weiterveräußerung der Fläche zu befürchten ist, haben wir zudem eine Vorkaufsrechtssatzung befürwortet. Nun müssen die Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme geprüft werden.“
c) Das EnBW-Areal am Stöckach: „Das neue Quartier der EnBW, der Neue Stöckach ist mit viel Schwung und guten Ideen gestartet, jetzt ist es aber ins Stocken gekommen. Von Anfang an haben wir uns für eine schnelle und partnerschaftliche Entwicklung des Gebiets im Stöckach durch die EnBW und die Stadt eingesetzt, um möglichst zeitnah neue Wohnungen zu schaffen. Nun gilt es zu klären, welche Möglichkeiten es gibt, das Projekt dennoch schnell in die Umsetzung zu bringen. Daher muss ein Kauf der Flächen durch die Stadt geprüft werden, um zügig in die Bebauung zu kommen, sei es durch die Städtische Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) oder auch ein Konsortium unter Federführung der Stadt.“
FREIE WÄHLER
„Aus unserer Sicht sollte häufiger auf Architektenwettbewerbe verzichtet werden, wenn Bebauungspläne vorhanden sind. Das spart Zeit und Geld.
Zu a) Wir wollen die zügige Bebauung des Rosensteinquartiers. Hier können wir uns auch vorstellen, Grundstücke an Investoren und Bauträger zu verkaufen. Grundstücke ausschließlich in Erbpacht anzubieten, halten wir für nicht zielführend.
Zu b) Die Bemühungen der Stadtverwaltung, die Grundstücksfläche des Eiermann-Campus zu erwerben, unterstützen wir. Allerdings geben wir zu bedenken, dass die hohen Anforderungen, die der Denkmalschutz stellt, die Kosten für die Bebauung in die Höhe treiben. Vor 10 Jahren hieß es, dass rund 100 Mio. Euro für die Sanierung der Eiermann-Gebäude nötig seien. Diese Sanierungskosten müssen über einen entsprechenden Bebauungsplan finanziert werden. Im Klartext bedeutet dies, dass jeder Quadratmeter Wohnfläche in den neu zu errichtenden Wohngebäuden mit einem Sanierungskostenanteil belastet werden wird. Auch hier können wir uns vorstellen, Teile der Grundstücksfläche zu verkaufen. Wir würden es sehr begrüßen, wenn der Denkmalschutz (wie auch bei der Sanierung der Villa Berg) gelockert oder sogar aufgehoben werden würde.
Zu c) Das EnBW-Areal am Stöckach gehört der EnBW. Leider haben unter anderem die Entwicklung der Baukosten (das Bauen selber und die Finanzierung) bei der EnBW zu der Entscheidung geführt, die Bebauung des Areals zu verschieben. Wir Freie Wähler können diese Entscheidung nachvollziehen. Selbstverständlich wollen wir die rasche Umsetzung des Wohnungsbaus auf diesem Areal. Wenn gelockerte SIM-Vorschriften zu einer rascheren Umsetzung führen würden, würden wir Freie Wähler das unterstützen.“
DIE PARTEI
„Zwei der drei Projekte liegen im Flutungs-Gebiet für den Stausee21. Nummer Drei liegt an einem Autobahnkreuz und für infrastrukturelle Projekte ist ja bekanntlich der Denkmalschutz zweitranging. Die zukünftige Bevölkerung des Eiermann-Campus kann sich also auf schlafförderndes Hintergrundrauschen freuen.“
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